Haben Sie ein Bastlerfahrzeug, einen Unfallwagen oder ein Auto mit Schaden zu verkaufen?

Wir kaufen Bastlerfahrzeuge, Unfallwagen und Autos mit Schaden ab Baujahr 2010 – japanische Fahrzeuge auch ab Baujahr 1980. Auch bei Motorschaden, Getriebeschaden, ohne TÜV oder nicht fahrbereitem Zustand können Sie uns Ihr Fahrzeug unkompliziert anbieten.

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Ratgeber

Gebrauchtwagen verkaufen: privat oder an einen Händler?

Beim Gebrauchtwagenverkauf gibt es zwei Wege: privat oder an einen Händler. Beide haben Vor- und Nachteile – hier der ehrliche Vergleich.

Privatverkauf: Vor- und Nachteile

Beim Privatverkauf erzielen Sie manchmal einen etwas höheren Preis. Dem stehen aber einige Nachteile gegenüber:

  • Zeitaufwand für Inserate, Anrufe und Besichtigungen
  • Fremde Personen für Probefahrten
  • Risiko bei Zahlung und Übergabe
  • Diskussionen über Mängel und mögliche spätere Ansprüche

Händlerverkauf: Vor- und Nachteile

Der Verkauf an einen Händler ist in der Regel schneller und planbarer:

  • Schnelle, verbindliche Abwicklung mit Kaufvertrag
  • Auszahlung ohne Wartezeit
  • Auch Fahrzeuge mit Mängeln, Schaden oder ohne TÜV
  • Abholung und Abmeldung als Service

Das Thema Gewährleistung

Als Privatverkäufer können Sie die Gewährleistung im Kaufvertrag ausschließen – arglistig verschwiegene Mängel bleiben davon aber ausgenommen. Beim Verkauf an einen Händler entfällt dieses Risiko für Sie vollständig.

Welcher Weg ist der richtige?

Ist Ihr Auto gepflegt und Sie haben Zeit, kann sich der Privatverkauf lohnen. Soll es schnell, sicher und ohne Aufwand gehen – oder hat das Fahrzeug Mängel – ist der Händlerverkauf meist die bessere Wahl.

Fahrzeug verkaufen? So einfach geht’s

Sie möchten den schnellen, sicheren Weg? Wir kaufen Ihren Gebrauchtwagen mit Kaufvertrag an – fair und ohne Aufwand.

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